Vermögensaufteilung

Faire Aufteilung von Gütern, Immobilien und Renten bei Scheidung

Komplexe Vermögen fair aufteilen

Die Aufteilung des Vermögens bei einer Scheidung kann komplex werden. Wir helfen Ihnen dabei, alle Vermögenswerte korrekt zu bewerten und fair aufzuteilen - von Immobilien über Unternehmensbeteiligungen bis hin zu Pensionskassenguthaben.

Güterrechtliche Auseinandersetzung
Immobilienbewertung und -teilung
Pensionskassen-Splitting
Ehevertragsgestaltung
Vermögensverwaltung und Beratung

Vermögenswerte bei der Scheidung

Immobilien

Eigenheim, Ferienwohnung, Renditeliegenschaften

Vorsorge

Pensionskasse, 3. Säule, private Renten

Finanzanlagen

Aktien, Obligationen, Fonds, Bankguthaben

Unternehmen

Beteiligungen, Einzelfirmen, GmbH-Anteile

Unser Vorgehen bei der Vermögensaufteilung

1

Vermögensanalyse

Vollständige Erfassung aller Vermögenswerte und Schulden beider Ehepartner. Wir erstellen eine detaillierte Vermögensbilanz.

2

Güterrechtliche Zuordnung

Klärung, welche Vermögenswerte zum Gesamtgut gehören und welche Eigengut sind. Berücksichtigung des Güterstands.

3

Bewertung und Aufteilung

Professionelle Bewertung aller Vermögenswerte und Erarbeitung einer fairen Aufteilungsvereinbarung.

4

Umsetzung und Übertragung

Begleitung bei der praktischen Umsetzung der Vermögensübertragungen und Grundbuchänderungen.

Preise für Vermögensberatung

Transparente Kostenstruktur für die Aufteilung Ihres Vermögens

Einfache Aufteilung

CHF 2,200
  • • Vermögensanalyse
  • • Güterrechtliche Beratung
  • • Aufteilungsvorschlag
  • • Standarddokumentation

Für einfache Vermögensverhältnisse

Am häufigsten gewählt

Komplexe Aufteilung

CHF 4,800
  • • Detaillierte Vermögensanalyse
  • • Immobilienbewertung
  • • Pensionskassen-Splitting
  • • Unternehmensbewertung
  • • Vollständige Dokumentation
  • • Übertragungsbegleitung

Mit Immobilien und Vorsorge

Premium-Service

CHF 8,500
  • • Umfassende Beratung
  • • Steueroptimierung
  • • Ehevertragsgestaltung
  • • Internationale Vermögen
  • • Expertenpartnernetzwerk
  • • Langzeitbetreuung

Für komplexe Unternehmervermögen

Zusätzliche Kosten für externe Bewertungen werden separat verrechnet.

Spezielle Vermögenswerte

Immobilien

Bei Immobilien ist oft eine professionelle Bewertung notwendig. Wir koordinieren die Schätzung und erläutern Ihnen die verschiedenen Aufteilungsoptionen.

  • • Verkauf und Teilung des Erlöses
  • • Übernahme durch einen Partner
  • • Miteigentumsregelung
  • • Nutzungsrechte
Immobilie

Pensionskasse und Vorsorge

Pensionskasse

Das Pensionskassen-Splitting ist komplex und erfordert genaue Berechnung der Austrittsleistungen während der Ehe.

  • • Berechnung der Austrittsleistungen
  • • Bestimmung des Splitting-Betrags
  • • Koordination mit Pensionskassen
  • • Steuerliche Optimierung

Unternehmen und Beteiligungen

Unternehmensbeteiligungen erfordern eine sorgfältige Bewertung und oft kreative Aufteilungslösungen.

  • • Unternehmensbewertung
  • • Liquiditätsprüfung
  • • Steueroptimierte Übertragung
  • • Nachfolgeplanung
Unternehmen

Eheverträge - Vorsorge ist besser

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Unterschiedliche Vermögensverhältnisse
Unternehmer und Selbständige
Internationale Paare
Zweite Ehe mit Kindern
Schutz von Familienvermögen

Mögliche Regelungen

  • → Güterstand (Errungenschaftsbeteiligung, Gütertrennung)
  • → Eigengut-Definitionen
  • → Mehrwertanteile bei Immobilien
  • → Unterhaltsverzichte
  • → Erbrechtliche Regelungen

Kosten Ehevertrag: CHF 1,500 - 3,500 je nach Komplexität

Vermögensaufteilung bei Scheidung: Rechtliche Grundlagen und praktische Umsetzung

Die Aufteilung des Vermögens bei einer Scheidung gehört zu den rechtlich anspruchsvollsten Aspekten des Familienrechts. In der Schweiz bestimmt der Güterstand der Ehe, wie das während der Ehe erworbene Vermögen zwischen den Ehepartnern aufgeteilt wird. Der gesetzliche Güterstand ist die Errungenschaftsbeteiligung, bei der grundsätzlich jeder Ehepartner Anspruch auf die Hälfte der Errungenschaften des anderen hat.

Die Unterscheidung zwischen Eigengut und Errungenschaft ist dabei von zentraler Bedeutung. Zum Eigengut gehören Vermögenswerte, die ein Ehepartner bereits vor der Ehe besessen hat, sowie Erbschaften und Schenkungen während der Ehe. Alles andere, was während der Ehe erworben wurde, zählt zur Errungenschaft und wird grundsätzlich hälftig geteilt. Diese scheinbar klare Regel wird jedoch oft durch komplexe Vermögensverhältnisse und Wertsteigerungen herausgefordert.

Besonders bei Immobilien entstehen häufig Streitigkeiten über die Zuordnung und Bewertung. Wenn beispielsweise ein Ehepartner vor der Ehe ein Haus besessen hat, dieses aber während der Ehe renoviert oder ausgebaut wurde, stellt sich die Frage nach der Aufteilung der Wertsteigerung. Ähnliche Komplexitäten ergeben sich bei Unternehmensbeteiligungen, wo zwischen dem Wert bei Eheschliessung und dem aktuellen Wert unterschieden werden muss.

Das Pensionskassen-Splitting ist ein weiterer wichtiger Bereich der Vermögensaufteilung. Seit 2017 müssen die während der Ehe erworbenen Austrittsleistungen hälftig geteilt werden. Diese Regelung sorgt für eine gerechtere Verteilung der Altersvorsorge, insbesondere wenn ein Ehepartner wegen Kinderbetreuung seine Erwerbstätigkeit reduziert hat. Die Berechnung des Splitting-Betrags erfordert jedoch genaue Kenntnis der komplexen Vorschriften.

Eheverträge können viele dieser Probleme von vornherein vermeiden. Sie ermöglichen es Paaren, individuelle Regelungen zu treffen, die ihren spezifischen Lebensumständen entsprechen. Besonders für Unternehmer, internationale Paare oder bei zweiten Ehen mit Kindern aus früheren Beziehungen können massgeschneiderte Vereinbarungen sinnvoll sein. Wichtig ist dabei, dass Eheverträge fair ausgestaltet sind und nicht einen Partner unangemessen benachteiligen, da sie sonst gerichtlich angefochten werden können.

Beratung zur Vermögensaufteilung

Lassen Sie sich zu Ihren vermögensrechtlichen Fragen beraten. Wir finden faire Lösungen für komplexe Situationen.

Vertrauliche Behandlung aller Informationen garantiert. Erstberatung kostenfrei.